AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Online Shop der Firma Holfelder GmbH, Feringastrasse 12 a/b, D-85774 Unterföhring bei München

§ 1 Geltungsbereich.

§ 2 Lieferung nur an Unternehmer.

§ 3 Vertragsschluss.

§ 4 Spezifikation der Leistung, Auftragsbestätigung, Änderungen und Abweichungen.

§ 5 Schutzrechte.

§ 6 Anstickmuster, Andruckmuster, Freigabemuster.

§ 7 Lieferfrist und Lieferverzug.

§ 8 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt.

§ 11 Mängelansprüche des Kunden.

§ 12 Sonstige Haftung.

§ 13 Verjährung.

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand.

 

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) gelten für das Online Angebot des Holfelder Online Shops (nachfolgend kurz „Online Shop“). Anbieter und Betreiber dieses Online-Shops ist die Firma Holfelder GmbH, Feringastrasse 12 a/b, D-85774 Unterföhring bei München (nachfolgend auch „Anbieter“ genannt). Das Impressum kann hier abgerufen werden.

(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Anbieter gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in der jeweils gültigen Fassung. Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

(3) Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), unabhängig davon, ob der Anbieter die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass der Anbieter im Einzelfall wieder auf sie hinweist.

 

(1) Die Angebote des Online Shops richten sich ausschließlich an Unternehmer. Die Firma Holfelder nimmt demgemäß über diesen Online Shop ausschließlich Bestellungen von Unternehmern entgegen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Die Angebote des Online Shops richten sich dagegen ausdrücklich nicht an Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(2) Mit seiner Bestellung im Online Shop versichert der Kunde ausdrücklich, dass er Unternehmer ist.

 

(1) Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Anbieter dem Kunden über den Online Shop oder auf andere Weise Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Anbieter berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen.

(3) Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung), in der die Bestelldaten aufgeführt sind. Diese Bestelleingangsbestätigung soll den Kunden darüber informieren, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist und stellt, sofern nichts anderes vermerkt ist,  die Annahme des Angebots des Kunden dar.

(4) Die Annahme des vom Kunden abgegebenen Angebots steht im freien Ermessen des Anbieters. Lehnt der Anbieter das Angebot des Kunden ab, so wird er diesen hiervon per Mail in Kenntnis setzen.

 

(1) Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung. Diese erfolgt entweder mit der Bestelleingangsbetätigung oder wird dem Kunden gesondert hiervon übermittelt. Es obliegt dem Kunden, den Inhalt der Auftragsbestätigung, insbesondere die Leistungsspezifikationen, auf Übereinstimmung mit seiner Bestellung zu überprüfen. Abweichungen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber binnen einer Woche nach dem Datum der Auftragsbestätigung schriftlich zu rügen. Unterlässt er die Prüfung der Auftragsbestätigung und die unverzügliche Rüge, so gilt die Auftragsbestätigung als richtig und beiderseits verbindlich.

(2) Falls vereinbart ist, dass der Kunde seinen Auftrag an den Anbieter, z.B. bezüglich Maße, Design, Modell, noch näher spezifizieren wird und der Kunde die für die Spezifikation vereinbarte Frist überschreitet, geht eine dadurch entstandene Verzögerung nicht zu Lasten des Anbieters. Der Anbieter behält sich in diesem Fall das Recht vor, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Aufwands zu verlangen.

(3) Bei Sonderfanfertigungen behält sich der Anbieter aus technischen Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% vor.

(4) Geringfügige Abweichungen in Farbe, Gewicht oder Material der Ware sowie geringfügige Farbabweichungen beim Druck und andere Abweichungen der Veredelung wie z.B. bei Einwebungen, Prägungen und Stickereien aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und abweichender Materialbeschaffenheit des Artikels innerhalb einer Charge, stellen keinen Mangel dar, sofern diese für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar sind. Leichte Farbabweichungen bei unveränderten Nachbestellungen der gleichen Artikel sind insbesondere im Textilbereich unvermeidbar und stellen ebenfalls keinen Mangel dar.

 

(1) Sofern der Kunde dem Anbieter Vorlagen, gleich welcher Art (insbesondere Logos, Graphiken, Texte, Bilder, Muster), zuliefert, steht er dafür ein, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen Vorlagen, insbesondere über die Urheber- und Markenrechte verfügt und dass diese Rechte insbesondere auch die beauftragte Herstellung und Lieferung von entsprechenden Waren durch den Anbieter umfassen.

(2) Sofern ein Dritter Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen gegen den Anbieter geltend macht, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen freizustellen und dem Anbieter alle hieraus entstehenden Schäden und Aufwendungen zu ersetzen. Des Weiteren ist der Anbieter in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

(3) Der Kunde räumt dem Anbieter gleichzeitig mit der Bestellung die zur Herstellung der Ware erforderlichen Rechte ein.

(4) Des Weiteren erteilt der Kunde dem Anbieter die Genehmigung, für ihn gefertigte Artikel abzulichten, in den jeweiligen Katalogen, Broschüren oder Internetseiten des Anbieters darzustellen und als Muster oder auch auf Messen zu verwenden.

(5) Vom Anbieter eingesetzte Produktionsmittel, wie zum Beispiel Stickprogramme, Filme, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen und Werkzeuge bleiben in jedem Fall Eigentum des Anbieters. Auch die Schutzrechte hieran stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Die Zugänglichmachung für Dritte, Vervielfältigung, Weiterverwendung oder sonstige Nutzung bedarf der vorangehenden Genehmigung des Anbieters.

(6) Die Rechte an vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Entwürfe, Grafiken, etc.) stehen ausschließlich dem Anbieter zu.

 

(1) Anstick-/Druckmuster und Freigabemuster sind vom Kunden auf Form- und Farb- und sonstige Fehler zu überprüfen. Die Freigabe durch den Kunden hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Musterfreigaben per E-Mail werden nur nach beiderseitigem ausdrücklichem Wunsch akzeptiert. Eine Reklamation bzgl. Farbe und Ausführung nach Freigabe per E-Mail oder Foto ist nicht möglich.

(2) Werden nach der Mustervorlage umfangreiche Änderungen, Neuprogrammierung oder andere das übliche Maß übersteigende Korrekturen gegenüber der eingereichten Vorlage vom Kunden verlangt, werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet.

 

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Anbieter bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist für nicht veredelte Waren ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss.

(2) Sofern der Anbieter verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird diesem unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, wenn der Anbieter ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Anbieter noch seinen Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Anbieter im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

(3) Der Eintritt des Lieferverzugs des Anbieters bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Gerät der Anbieter in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Dem Anbieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(4) Die Rechte des Kunden gem. § 12 der AGB und die gesetzlichen Rechte des Anbieters insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

 

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager. Der Standort des Lagers ist auch der Erfüllungsort. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Anbieter berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) zu bestimmen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

(4) Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

 

(1) Es gelten die im Online Shop bei der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise berechnen sich in Euro. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls von ihm gewünschten Transportversicherung. Sofern der Anbieter nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellt, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) i.H.v. 8,90€ innerhalb Deutschlands als vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt der Anbieter nicht zurück, sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen sind Paletten.

(3) Der Anbieter akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs im Online Shop dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. Grundsätzlich ist nur eine Zahlung per Nachnahme (nur innerhalb Deutschlands), per Kreditkarte (VISA, EuroCard), per PayPal® oder per Barzahlung bei Abholung durch den Kunden vor Ort möglich. Bei Lieferungen in die USA ist nur Zahlung per Kreditkarte (VISA, EuroCard) oder per PayPal® möglich.

(4) Der Kaufpreis sowie gegebenenfalls anfallende Versandkosten werden mit Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung am Tag der Rechnungsstellung. Bei Zahlung mit PayPal® erfolgt die Belastung nach Freigabe der Zahlung durch den Kunden über sein PayPal®-Konto im Rahmen des Bestellvorgangs.

(5) Der Anbieter behält sich vor, insbesondere in den Fällen, in denen sich im Zeitpunkt des Auftragseingangs an den Kunden gestellte offene Rechnungen bereits im Mahnlauf befinden, eine Vorkasse in Höhe des Auftragswerts zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Warenwert aller Aufträge, die Summe noch offener Rechnungen oder bereits auf den Versandweg gebrachte Aufträge im Zeitpunkt einer neuen Bestellung einen Betrag in Höhe von 200,00 EUR überschreiten. Die Bestellung wird nach Zahlungseingang bearbeitet.

(6) Der Anbieter behält sich vor, vor Abschluss des Vertrages eine Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen. Er ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die vom Kunden bei der Bestellung eingegebenen Daten einschließlich der Adressdaten im Rahmen des Erforderlichen zum alleinigen Zweck der Bonitätsprüfung an eine oder mehrere Auskunfteien zu übermitteln.

(7) Des Weiteren ist der Anbieter berechtigt, die erforderlichen Daten des Kunden an Dienstleister zu übermitteln, die mit der Zahlungsabwicklung und/oder mit dem Forderungseinzug beauftragt sind.

(8) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(9) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch des Anbieters auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist er nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), kann er den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller seiner gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Anbieter das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die ihm gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Anbieter diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Anbieter als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Anbieter Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Anbieters gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben dem Anbieter ermächtigt. Der Anbieter verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten Forderungen des Anbieters um mehr als 10%, so wird der Anbieter auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Anbieters freigeben.

 

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).

(2) Grundlage der Mängelhaftung des Anbieters ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.

(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Anbieter jedoch keine Haftung.

(4) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dem Anbieter hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung zunächst nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Erklärt sich der Kunde nicht darüber, welches der beiden Rechte er wählt, so kann der Anbieter hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der Kunde die Wahl nicht innerhalb der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf den Anbieter über.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Der Kunde hat dem Anbieter die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der Anbieter, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann der Anbieter die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

(9) In dringenden Fällen, z.B zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Anbieter Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Anbieter unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Anbieter berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(11) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Anbieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet der Anbieter  – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur

a)            für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)           für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, sofern dieses anwendbar ist.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

(1) Abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Anbieters (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben im Falle seiner Anwendbarkeit in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 12 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen und unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß § 10 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Unterföhring. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

 

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